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Umweltzone in Regensburg
Flagge Germany

Regensburg 2026: Umweltzone mit grüner Plakette seit 2018

Umweltzone · Deutschland · In Kraft seit 2018-01-15

Quelle: amtliche Quelle · Geprüft am: 2026-10-01

Umweltzone Rund um die Uhr, an allen Wochentagen.
Vor 13 Tagen geprüft · Nächste Prüfung: 2026-12-30
Kurz gesagt

Grüne Plakette seit 15. Januar 2018 Pflicht: Diesel ab Euro 4 (Euro 3 mit Partikelfilter), Benziner mit G-Kat. E-Kennzeichen ab 1. Oktober 2026 befreit. Bußgeld 100 Euro.

Karte Umweltzone Regensburg

Interaktive Karte der Zone: Zoomen Sie hinein, um die Straßen rund um die Markierung zu sehen, und beachten Sie die Beschilderung vor Ort.

Voraussetzungen

Mindest-Euro-Norm (Benzin) Euro 1
Mindest-Euro-Norm (Diesel) Euro 4
Plakette / Genehmigung Grüne Umweltplakette (Schadstoffgruppe 4) Pflicht, auch zum Parken.
Bußgeld 100 Euro zuzüglich Verwaltungsgebühren.
Kontrollen Polizei und Verkehrsüberwachungsdienst der Stadt Regensburg.
Bußgeld wegen fehlender Plakette bekommen – oder Sorge davor? Zum Ratgeber Umweltzonen-Bußgelder in Deutschland (auf Englisch)

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Ausnahmen

Fahrzeuge mit E-Kennzeichen (ab 1. Oktober 2026) Mopeds, Roller und Motorräder Oldtimer mit H-Kennzeichen Krankenwagen und Fahrzeuge mit Sonderrechten nach § 35 StVO
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Umweltzone Regensburg — so funktioniert sie

Regensburgs Umweltzone gilt seit dem 15. Januar 2018 für die Altstadt zwischen Alleengürtel und Donau. Das Register der Umweltzonen des Umweltbundesamts nennt dieses Datum für alle drei Plakettenstufen zugleich; die Zone startete also direkt mit der grünen Plakette, eine gelbe oder rote hat hier nie zur Einfahrt berechtigt.

In der Zone dürfen nur Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren und parken. Die Stadt nennt ausdrücklich auch Anwohner, Pendler mit Stellplatz in der Zone, Lieferverkehr, Umzugswagen, Handwerker und ausländische Fahrzeuge.

Wer darf einfahren

  • Diesel: ab Euro 4 oder Euro 3 mit Partikelfilter, mit grüner Plakette
  • Benziner: mit geregeltem Katalysator, mit grüner Plakette
  • Fahrzeuge mit E-Kennzeichen: seit dem 1. Oktober 2026 ohne Plakette. Das E-Kennzeichen gibt es für Batterie- und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie für Plug-in-Hybride, die die Vorgaben des Elektromobilitätsgesetzes erfüllen.
  • Im Ausland zugelassene Elektroautos: mit blauer E-Plakette (§ 11 Abs. 4 FZV, auf Antrag bei Zulassungsstellen und AU-Stellen) ebenfalls befreit
  • Elektroautos ohne E-Kennzeichen und ohne E-Plakette: gehören zur Schadstoffgruppe 4 und brauchen weiterhin die grüne Plakette
  • Mopeds, Roller und Motorräder: von der Umweltzone nicht betroffen
  • Oldtimer mit H-Kennzeichen, Krankenwagen und Fahrzeuge mit Sonderrechten: nach der bundesweiten Ausnahmeliste befreit

Bußgelder

Wer ohne gültige Plakette in die Zone fährt, zahlt laut Stadt 100 Euro zuzüglich Verwaltungsgebühren. Kontrolliert wird innerhalb der Zone durch die Polizei und den Verkehrsüberwachungsdienst der Stadt.

Praktische Hinweise

  • Fahrzeuge ohne grüne Plakette können auf öffentlichen Parkplätzen nahe der Altstadt, aber außerhalb der Zone, abgestellt werden; die Stadt führt eine Liste.
  • Die Plakette gibt es bei TÜV, DEKRA, Zulassungsstellen und über das offizielle Portal; sie bleibt dauerhaft gültig.
  • Bei Mietwagen vor der Fahrt in die Altstadt prüfen, ob eine grüne Plakette oder ein E-Kennzeichen vorhanden ist.

Quellen

Teil des TyreMap Emission-Zone Dataset — 596 geprüfte europäische Umweltzonen, frei nutzbar unter CC BY 4.0.

Erstellt vom TyreMap Editorial Team. Diese Seite auf Englisch lesen.

Häufige Fragen

Ja. Die Umweltzone gilt seit dem 15. Januar 2018 in der Altstadt zwischen Alleengürtel und Donau. Ohne grüne Plakette darf man dort weder fahren noch parken; das gilt auch für Besucher aus dem Ausland.

100 Euro zuzüglich Verwaltungsgebühren. Kontrolliert wird innerhalb der Zone durch die Polizei und den Verkehrsüberwachungsdienst der Stadt.

Mit E-Kennzeichen seit dem 1. Oktober 2026 nicht mehr: Die Änderungsverordnung im BGBl. 2026 I Nr. 278 hat diese Fahrzeuge in die bundesweite Ausnahmeliste aufgenommen. Bis zum 30. September 2026 verlangte die Stadt auch an E-Fahrzeugen die grüne Plakette. Im Ausland zugelassene E-Autos sind mit der blauen E-Plakette nach § 11 Abs. 4 FZV ebenfalls befreit; ohne E-Kennzeichen und ohne E-Plakette braucht ein Elektroauto weiterhin die grüne Plakette.

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