
Düsseldorf 2026: grüne Plakette Pflicht, sonst 100 Euro
Umweltzone · Deutschland · In Kraft seit 2009-02-15
Quelle: amtliche Quelle · Geprüft am: 2026-09-19
Seit dem 1. Juli 2014 lässt Düsseldorfs Umweltzone nur noch die grüne Plakette durch: Diesel ab Euro 4, Benziner mit geregeltem Kat. Ohne Plakette 100 Euro.
Karte Umweltzone Dusseldorf
Interaktive Karte der Zone: Zoomen Sie hinein, um die Straßen rund um die Markierung zu sehen, und beachten Sie die Beschilderung vor Ort.
Voraussetzungen

Wer beim Mietwagen zahlt, was die Versicherung deckt und wie Sie Einspruch einlegen.
Darf mein Auto nach Dusseldorf?
Kraftstoff und Euro-Norm wählen – Ergebnis sofort.
Ausnahmen
Umweltzone Düsseldorf — so funktioniert sie
Düsseldorfs Umweltzone umfasst die Innenstadt und gilt seit dem 15. Februar 2009 ohne Unterbrechung, Tag und Nacht. Wer mit einem Diesel unterhalb der Euro-4-Norm oder ohne die grüne Umweltplakette einfährt, riskiert ein Bußgeld — die Zonengrenze ist an jeder Einfahrtsstraße mit dem grünen Rundschild markiert.
Das Register des Umweltbundesamtes hält die drei Stufen fest: Start am 15.02.2009 mit roter, gelber und grüner Plakette, Verschärfung auf gelb und grün am 01.03.2011 und seit dem 01.07.2014 nur noch die grüne Plakette (Umweltbundesamt — Umweltzonen). Ältere gelbe oder rote Plaketten berechtigen also seit über zehn Jahren nicht mehr zur Einfahrt, auch wenn sie an manchen Fahrzeugen noch kleben.
Wer darf einfahren
Benziner benötigen lediglich einen geregelten Katalysator, Diesel mindestens die Euro-4-Norm oder Euro 3 mit nachgerüstetem Partikelfilter; beide Fahrzeugarten brauchen zusätzlich die grüne Plakette gut sichtbar an der Windschutzscheibe. Seit dem 1. Oktober 2026 sind Fahrzeuge mit E-Kennzeichen (bei ausländischer Zulassung: blaue E-Plakette) von der Plakettenpflicht befreit, ebenso historische Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sowie Einsatz- und Militärfahrzeuge; ein Elektroauto ohne diese Kennzeichnung braucht weiterhin die grüne Plakette. Wer sich bei der Euro-Norm seines Fahrzeugs unsicher ist, findet den entscheidenden Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Bußgelder
Ein Verstoß gegen die Plakettenpflicht kostet pauschal 100 Euro, kontrolliert über Polizeistreifen und Kameras innerhalb der Zone. Eine gesonderte Duldung für kurze Durchfahrten gibt es nicht — wer die Grenze überquert, gilt unabhängig von der Aufenthaltsdauer als eingefahren. Ein Punkt im Fahreignungsregister Flensburg wird dafür seit 2014 nicht mehr vergeben, das Bußgeld selbst bleibt davon unberührt.
Praktische Hinweise
- Besorgen Sie die Plakette (5–15 Euro) vor der Anreise über das offizielle Portal oder eine TÜV/DEKRA-Station, nicht an der Zonengrenze selbst.
- Die Plakette gilt dauerhaft und muss nicht erneuert werden, solange sich die Fahrzeugdaten nicht ändern.
- Prüfen Sie bei Mietwagen vorab, ob eine gültige Plakette bereits angebracht ist — die Verantwortung liegt beim Fahrer.
- Die Autobahn selbst liegt außerhalb der Zone; kontrolliert wird erst innerhalb der Stadtgrenzen.
- Eine ältere gelbe oder rote Plakette reicht seit Juli 2014 nicht mehr aus — nur die grüne Schadstoffgruppe 4 berechtigt zur Einfahrt.
Daten geprüft am 19.09.2026 anhand des Umweltzonen-Registers des Umweltbundesamtes. Beachten Sie die Beschilderung vor Ort.
Teil des TyreMap Emission-Zone Dataset — 596 geprüfte europäische Umweltzonen, frei nutzbar unter CC BY 4.0.
Erstellt vom TyreMap Editorial Team. Diese Seite auf Englisch lesen.
Häufige Fragen
Ja, und zwar die grüne. Die Zone besteht seit dem 15. Februar 2009; seit dem 1. Juli 2014 berechtigt ausschließlich die grüne Plakette der Schadstoffgruppe 4 zur Einfahrt.
100 Euro, unabhängig davon, ob es sich um ein privates Fahrzeug oder einen Mietwagen handelt. Kontrolliert wird per Polizei und Kamera.
Diesel benötigen mindestens Euro 4 — oder Euro 3 mit nachgerüstetem Partikelfilter —, Benziner lediglich einen geregelten Katalysator. In beiden Fällen muss die grüne Plakette an der Windschutzscheibe kleben.
Seit dem 15. Februar 2009. In der ersten Stufe waren rote, gelbe und grüne Plaketten zugelassen, ab dem 1. März 2011 nur noch gelbe und grüne, seit dem 1. Juli 2014 ausschließlich die grüne.